Über portagon next können Sie sich mit anderen Kund:innen und Plattformen verbinden und ein Co-Funding eingehen. Hierbei wird ein Projekt auf der emittierenden Plattform sowie auf der Co-Funding-Plattform für Investments angeboten.

Sie haben Interesse an einem Co-Funding? Mehr zu diesem Thema können Sie in unserem Blog lesen: 

https://www.portagon.com/blog/was-ist-ein-co-funding-mit-partnern/

Vorraussetzungen

Um ein Co-Funding einzugehen, müssen einige Vorraussetzungen im Vorfeld erfüllt sein. Nachdem Sie sich mit dem Partner über das Co-Funding und Konditionen einig geworden sind sollte/muss:

  • Co-Funding Vertrag zwischen den Plattformen aufgesetzt werden.

  • Ein Projektvertrag mit dem Emittenten aufgesetzt werden.

  • das VIB um den neuen Vermittler angepasst werden und bei der BaFin zur “Aktualisierung” eingereicht werden.

  • die Emission im Backend für Co-Funding freigeschaltet werden.

  • die Co-Funding Plattform Vermittlerdokumente erhalten (z.B. Darlehensvertrag, Informationen über Interessenskonflikte,..) damit hier der neue Vermittler eingetragen werden kann. Anschließend müssen die Dokumente in der Emission durch die Co-Funding Plattform hochgeladen werden

  • Die Projektseite (das Frontend) fertiggestellt sein

Vermittlerplattform

Nur Pro-Kund:innen von portagon haben Zugriff auf portagon next.

Gestattung der Vermittlung

Bevor die Vermittlungsanfrage gestattet wird, müssen die emittierende und die vermittelnde Plattform eine Vermittlungsvereinbarung treffen. Dokumente, wie bspw. die Ex-ante-Kosteninformationen müssen bereitgestellt sein, sobald man in das Projekt investieren kann. Investitionen in Projekte ohne Vermittlungsvereinbarung und entsprechend bereitgestellte Dokumente sind rechtswidrig.