Die portagon GmbH möchte mit den folgenden Artikeln über gängige rechtliche Themen informieren. Die portagon GmbH verfasst die Texte sorgfältig und gewissenhaft. Diese stellen aber weder eine Rechtsberatung dar oder sollen eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre konkrete und einzelfallbezogene Situation eingeht, ersetzen, noch besteht Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Beiträge dienen lediglich unverbindlichen Informationszwecken. Wenn Sie eine persönliche Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

Das Geldwäschegesetz besagt, dass bei Durchführung von Transaktionen ab einem Wert von 15.000 Euro eine Identifikation der Investierenden durchgeführt werden muss. In GO haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, die Schwelle für Identifikationen niedriger anzusetzen, wenn Sie eine Identifikationspflicht bei Investitionssummen unter 15.000 Euro wünschen. 

Wenn Sie nichts an den Grundeinstellungen ändern liegt die Schwelle bei 0 Euro. Dementsprechend müssen sich alle Investor:innen identifizieren. Wenn Sie eine Schwelle von 5.000 Euro einstellen, müssen sich alle Anleger:innen, die mehr als 5.000 Euro investieren, identifizieren. Anleger:innen mit geringeren Investitionssummen sind von der Identifikation befreit. 

Weitere Informationen zu GwG §10 finden Sie hier.