Emission freischalten

Haben Sie sich entschieden eine Emission für portagon next freizuschalten, gehen Sie über die blaue Sidebar links in den Menüpunkt Projekte. Dort wählen Sie die Emission aus, die Sie für portagon next freischalten möchte. Sie klicken auf “bearbeiten” und setzten das Häkchen in der Checkbox “freigeschalten für portagon next”. Zudem können Sie Angaben zu Provisionen und Vermittlungsvoraussetzungen machen. Sobald Sie “speichern”, erscheint Ihre Emission auf unserem digitalen Marktplatz portagon next.

Vergewissern Sie sich nochmals. ob Sie innerhalb Ihres Projektes die Kontaktdaten angegeben haben. Diese Kontaktdaten sind über portagon next einsehbar und wichtig, dass Vermittler:innen einfach & schnell mit Ihnen bzw. dem Emittenten in Kontakt treten kann

Vermittlungsanfrage

Ist Ihre Emission auf portagon next gelistet, können andere Plattformen (portagon PRO-Kund:innen) Ihnen bzw. dem Emittenten eine Vermittlungsanfrage für die Emission senden. Die Vermittlungsanfrage ist sowohl über GO als auch über den Emittenten-Zugang ersichtlich.

  • Emittenten-Zugang:
    Der Emittent kann über den Emittenten-Zugang in Vermittlungen die Vermittlungsanfragen einsehen. selbstständig akzeptieren oder ablehnen, indem er auf den Namen der vermittelnden Person klickt.

  • GO:
    In GO gelangen Sie über Projekte - Emissionen - portagon next zu den Vermittlungsanfragen. Dort finden Sie die Information, ob Ihre Emission für eine Vermittlung angefragt wurde. Wenn Sie den/die Vermittler:in auswählen, können Sie den Status der Anfrage verändern, d. h. akzeptieren oder ablehnen.

Die Übersicht, sowohl im Emittenten-Zugang als auch in GO, enthält Informationen über den/die Vermittler:in, den Status der Anfrage, das vermittelte Volumen und das maximale Volumen, welches bei der Annahme der Vermittlung definiert werden kann. Wird die Anfrage über GO oder den Emittenten-Zugang angenommen, kann dort ein maximales Volumen, dass vermittelt werden darf, hinterlegt werden.

Bevor die Vermittlungsanfrage gestattet wird, müssen die emittierende und die vermittelnde Plattform eine Vermittlungsvereinbarung treffen. Dokumente, wie bspw. die Ex-ante-Kosteninformationen müssen bereitgestellt sein, sobald man in das Projekt investieren kann. Investitionen in Projekte ohne Vermittlungsereinbarung und entsprechend bereitgestellte Dokumente sind rechtswidrig.

Technisches & Anleger:innendaten

Wenn Sie als emittierende Plattform eine Emission auf portagon next freigeben und andere (Vermittler-)Plattformen diese zur Investition anbieten, wird die Integration automatisch von GO vorgenommen. Für Sie fällt abgesehen von der Freigabe in GO kein Aufwand an. Auch die Synchronisation der Investments auf den unterschiedlichen Plattformen erfolgt automatisch. Dabei kann die emittierende Plattform, die die Emission auf portagon next eingestellt hat, nur die Investitionssumme sehen, welche über die anderen Plattformen eingesammelt wurde. Die emittierende Plattform hat dabei keinen Zugriff auf oder Übersicht über anleger:innenbezogene Daten. 

To Do’s

Entscheiden Sie sich für die Vermittlung Ihrer Emission und akzeptieren eine Vermittlungsanfrage, müssen Sie, als Plattformverantwortliche:r ein aktualisiertes VIB bereitstellen, sofern die Emission VIB-pflichtig ist.

Auch auf Seiten der vermittelnden Plattform gilt es Dokumente auf der eigenen Plattform den Investierenden bereitzustellen, bspw. die Ex-ante Kosteninformation. In den Dokumentenmatrizen können Sie, welche Dokumente benötigt werden.

Die portagon GmbH möchte mit den folgenden Matrizen über gängige rechtliche Themen informieren. Die portagon GmbH verfasst die Texte sorgfältig und gewissenhaft. Diese stellen aber weder eine Rechtsberatung dar oder sollen eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre konkrete und einzelfallbezogene Situation eingeht, ersetzen, noch besteht Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Beiträge dienen lediglich unverbindlichen Informationszwecken. Wenn Sie eine persönliche Rechtsberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.