Vermittlerplattform

Nur Pro-Kund:innen von portagon haben Zugriff auf portagon next.

Ablauf eines Co-Fundings: 

Haben Sie Interesse, ein Projekt auf Ihrer Plattform zu vermitteln, erstellen Sie zunächst eine Vermittlungsanfrage.

  • Über den Menüpunkt portagon next in der blauen Sidebar links gelangen Sie zunächst zur Übersicht der Projekte, die Sie auf Ihrer Plattform vermitteln können.

  • Haben Sie ein Projekt gefunden, dass Sie gerne vermitteln möchten, klicken Sie bei diesem Projekt zunächst auf “Weitere Informationen” und anschließend auf “Vermittlungsanfrage”.

Wenn Sie auf “Vermittlungsanfrage” geklickt haben, befinden Sie sich in einem Bearbeitungsmodus der Emission. Sie machen dort, wie bei einer eignen Emission und einem eigenen Projekt, Angaben zu:

Emissionsdetails

Projektdetails

  • Template für Angemessenheitsprüfung

  • Upload Foto

  • Investor:inneninformationen- & Zusammenfassungs-Checkbox

  • Beschreibung & Wert Merkmale

  • Verzögerung der Investor:inneninformationen

  • Vorteil/Kurzinfo

  • Mindest- & maximalen Investitionsbetrag

  • Fundingstand anzeigen

  • Investitionssummenvorschläge

  • Risikohinweis anzeigen

  • Bonuscode-Abfrage & -Regeln

  • Eigener Risikohinweistext

  • Identifikationsverfahren

  • Projektbeschreibung

  • Ausgabeaufschlag

  • Zugelassene Länder (Wohnsitz & Nationalität)

  • Erweiterte Steuerinformationen abfragen

Sobald Sie auf “speichern” klicken, wird die Vermittlungsanfrage gesendet! Die emittierende Plattform erhält dann eine Nachricht und kann die Vermittlung über Ihre Plattform annehmen oder ablehnen.

Nimmt die emittierende Plattform Ihre Anfrage an, finden Sie als Vermittler:in die Emission in Ihrer Übersicht unter dem Menüpunkt Projekte - Emissionen

Bevor die Vermittlungsanfrage gestattet wird, müssen die emittierende und die vermittelnde Plattform eine Vermittlungsvereinbarung treffen. Dokumente, wie bspw. die Ex-ante-Kosteninformationen müssen bereitgestellt sein, sobald man in das Projekt investieren kann. Investitionen in Projekte ohne Vermittlungsvereinbarung und entsprechend bereitgestellte Dokumente sind rechtswidrig.