Eine Steuerbescheinigung ist das zentrale offizielle Dokument mit welchem ein Anleger seinen Erhalt von Kapitalerträgen sowie einen eventuellen Abzug von Steuern gegenüber dem Finanzamt anzeigen kann. Anders als bei einer Erträgnisaufstellung, die eine Übersicht aller Einkünfte im Kalenderjahr darstellt, werden Steuerbescheinigungen für jede einzelne Investition erstellt.  

Das Aussehen einer Steuerbescheinigung entspringt dabei den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen und kann nicht individuell angepasst werden.

Wann werden Steuerbescheinigungen erstellt?

Steuerbescheinigungen werden vom System automatisch  im Januar oder Februar für das vorangegangene Jahr generiert. In Einzelfällen können sich Anpassungen am offiziellen Muster der Steuerbescheinigungen ergeben. 

Voraussetzung

Eine Steuerbescheinigung für eine bestimmte Investition wird nur dann erstellt, wenn im entsprechenden Kalenderjahr auch eine Auszahlung von Kapitalerträgen erfolgt ist. Für ein Darlehen für welches die Zinsen endfällig ausgezahlt werden, d. h. zum Ende der Laufzeit, werden demnach keine jährlichen Steuerbescheinigungen ausgewiesen.

Die Steuerbescheinigung wird unabhängig vom tatsächlichen Steuerabzug (KEST, KIST, Soli) ausgestellt. Damit die Steuern aufgelistet werden, müssen sie vorerst im System hinterlegt werden.

Das Bundesministerium der Finanzen schreibt hierzu:

"Für Kapitalerträge, die nach § 43 Absatz 1 EStG dem Steuerabzug unterliegen, haben der Schuldner der Kapitalerträge, die die Kapitalerträge auszahlende Stelle oder die zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die nach § 32d EStG erforderlichen Angaben enthält; die Verpflichtung besteht unabhängig von der Vornahme eines Steuerabzugs."


Die Steuerbescheinigungen finden Ihre Anleger:innen in ihrem persönlichen Login unter Inbox.